INTERMIGRAS

Allgemeine Auftragsbedingungen des Intermigras e.V.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Intermigras und seinem Auftraggeber, soweit nicht ein anderes
ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Intermigras nur verbindlich, wenn Intermigras sie schriftlich
anerkannt hat.

§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für seine Aktivitäten innerhalb des erteilten Auftrags. Er ist für die Gestaltung und
Leitung des Gesprächs verantwortlich. Es wird empfohlen, eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Min. einzuplanen, um die Erwartungen
an das Gespräch und den weiteren Gesprächskontext mit den Gesprächspartnern zu klären. Nach einem schwierigen Einsatz wird
empfohlen, Zeit für eine Nachbearbeitung einzuplanen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere nicht gegen bestehendes Recht der
Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen. Das bedeutet u. a., dass die Dienste von Intermigras nicht für rechtswidrige Zwecke
verwendet werden dürfen.

§ 3 Haftung
(1) Intermigras haftet nur, soweit Intermigras, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch Intermigras, seine
Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. Eine Verletzung von wesentlichen Pflichten des Vertrags durch
Intermigras ist ausgeschlossen, wenn die Auswahl und Einweisung durch den Auftraggeber ungeeignet gewesen ist. Etwaige
Reklamationen sind an den Vorstand von Intermigras zu richten.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Intermigras und/oder seinen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei
Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder
untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
(3) Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von Intermigras bleibt von den vorstehenden
Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Intermigras bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit eines Kunden oder Mitarbeiters des Auftraggebers.
(4) Die Absätze (1) bis (3) umfassen sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der
Nutzung der Dienste resultieren.

§ 4 Berufsgeheimnis
Intermigras verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.

§ 5 Mitwirkung Dritter
(1) Intermigras zieht zur Ausführung des Auftrags seine Mitglieder, seine Organe und deren Mitglieder, Mitarbeiter*innen oder
fachkundige Dritte heran.
(2) Für sämtliche zur Ausführung des Auftrags gemäß Abs. 1 herangezogenen Personen hat Intermigras dafür zu sorgen, dass sich
diese zur Verschwiegenheit entsprechend § 4 verpflichten.

§ 6 Vergütung
(1) Die Rechnungen des Intermigras sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Intermigras hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
Intermigras kann einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung verlangen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

§ 7 Sperrung von Leistungen
Soweit der Nutzer mit seiner Zahlungspflicht für entgeltliche Leistungsbestandteile in Verzug gerät, ist Intermigras berechtigt, weitere
Leistungen vorläufig zu sperren. Dies geschieht insbesondere, um den Auftraggeber vor der Inanspruchnahme weiterer entgeltlicher
Leistungen abzuhalten.

§ 8 Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 9 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.

§ 10 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung
des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: Oktober 2014