INTERMIGRAS

Gebührenmodell für Dolmetsch-Einsätze von Intermigras e.V.

Unser Gebührenmodell für Dolmetsch-Einsätze setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Stundensatz für Sprach- und Integrationsmittlung (Dolmetschen)
    Unsere Preise für das Dolmetschen richten sich nach Sachgebieten und Schwerpunkten der erbrachten Leistungen. Pro Einsatz berechnen wir mindestens eine volle Einsatzstunde. Jede weitere angefangene halbe Stunde stellen wir mit dem halben Stundensatz in Rechnung. Der Einsatz beginnt zur vereinbarten Uhrzeit.
    Fragen Sie uns bitte nach einem konkreten persönlichen Angebot. Wir beraten Sie gerne.
  2. Fahrtkosten
    Wir berechnen den Hin- und Rückweg vom Wohnort der Sprach- und IntegrationsmittlerInnen zum Einsatzort und zurück. Dabei stellen wir bei der Fahrt mit dem PKW eine km-Pauschale von 0,30 €/km oder aber, bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, den Preis für das Ticket für die 2. Klasse (ÖPNV) der jeweils kürzesten Strecke in Rechnung.
    Bei mehreren Einsätzen am gleichen Ort berechnen wir die An– und Abfahrt einmalig.
  3. Stundensatz für Fahrzeit
    Als Aufwandsentschädigung für die benötigte Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt zum/vom Einsatzort berechnen wir 7,50 € pro 30 Min. (z.B. Anfahrt bis 30 Min. – 7,50 €, bis 60 Min. – 15 €, bis 90 Min. – 22,50 € | 120 Min. – 30 €, etc.)

Richtwerte für die Feststellung der Fahrzeit und der Kilometeranzahl ergeben sich aus Google-Maps, Rheinbahn.de oder Bahn.de.

Um die Kosten gering zu halten, bemühen wir uns, Sprach- und IntegrationsmittlerInnen aus der Nähe des Einsatzortes einzusetzen.

Mögliche anfallende Zuschläge

In Anlehnung an § 3 EStG stellen wir für Einsätze am Wochenende, an Feiertagen oder zur Nachtzeit folgende Zuschläge auf den Einsatzstundenpreis in Rechnung:

Nachtarbeit (von 20:00 bis 06:00 Uhr) – 25 %
Sonn- und Feiertagszuschlag (von 00:00 bis 24:00 Uhr) – 125 %

Notfalleinsätze

Für einen eiligen Dolmetsch-Einsatz binnen 4 Stunden ab Auftragserteilung innerhalb unserer Betriebszeiten berechnen wir einen Zuschlag von 60% auf den Einsatzstundenpreis.

Preise für schriftliche Übersetzungen

Wir übersetzen gerne Ihre nichtamtlichen Texte (z.B. Broschüren, Informationen, Anleitungen, etc.), welche Sie bei Ihrer Arbeit mit fremdsprachigen Menschen unterstützen. Unsere MitarbeiterInnen übersetzen stets aus dem Deutschen in die angefragte Muttersprache.

Das Honorar für die schriftliche Übersetzung berechnen wir pro Normzeile und nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Ziffern und Texte in Tabellen werden zu Normzeilen umgerechnet.

Amtliche Unterlagen, Urkunden und rechtliche Texte übersetzen wir nicht. Wir verweisen Sie dann gerne an geeignete und beeidigte Übersetzerbüros.

Fragen Sie uns nach einem Kostenvoranschlag. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf per Email auftrag@intermirgas.de oder telefonisch 0211-935 938 90 oder 0211-598 058 53

Wir machen Ihnen ein passendes Angebot.

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